FAQ

ALLGEMEIN

Wie sind die Geschäftszeiten Ihrer Genossenschaft?

Montag, Donnerstag     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Dienstag                           09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag           09.00 Uhr - 12.00 Uhr


Gerne stehen wir Ihnen nach einer Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch in der Geschäftsstelle zur Verfügung. 

Wie lautet die Adresse Ihrer Geschäftsstelle?

Warnitzer Str. 13, 13057 Berlin

Bieten Sie Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste an?

Gästewohnungen stehen nicht zur Verfügung.

Gibt es eine Kooperation mit SELGROS?

Ja, eine Kooperation mit SELGROS besteht. Unsere Mitglieder profitieren von der Möglichkeit eine SELGROS Kundenkarte zu bekommen.

Wann erhalte ich meine Betriebskosten / Heizkosten-Abrechnung?

§ 556 Abs. 3 BGB regelt die Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ Das bedeutet beispielsweise, dass die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2019 dem Mieter spätestens am 31.12.2020 vorliegen muss.

Bietet Ihre Genossenschaft Ausbildungs- oder Praktikumsplätze an?

Ja, wir bieten Schülerpraktika sowie Ausbildungsplätze an. Wir bilden für den Ausbildungsberuf Immobilienkaufleute aus. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Ausbildungsangebot sowie die Kontaktdaten unserer Ausbildungsleitung.

MITGLIEDSCHAFT

Muss ich als Mitglied in Ihrer Genossenschaft ehrenamtlich mitarbeiten?

Die Mitglieder unserer Genossenschaft sind nicht verpflichtet ehrenamtlich mitzuwirken. Über ehrenamtliche Helfer freuen wir uns besonders, da die ehrenamtliche Tätigkeit den genossenschaftlichen Gedanken widerspiegelt. 

Kann ich Mitglied werden, ohne eine Wohnung zu nutzen?

Nein, laut §4 unserer Satzung ist die Voraussetzung der Zulassung zur Mitgliedschaft der gleichzeitige Abschluss eines Mietvertrags über Wohn- oder Gewerberaum. Lediglich Organe der Genossenschaft, wie z.B. der Aufsichtsrat und Vorstand, können Mitglied sein, ohne einen Wohnraum unserer Genossenschaft zu nutzen. 

Was sind Genossenschaftsanteile und sind diese vergleichbar mit einer Kaution? Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?

Genossenschaftsanteile sind notwendige Anteile, die gezeichnet und gezahlt werden müssen, um eine Mitgliedschaft zu erwerben.
Genossenschaftsanteile sind nicht direkt vergleichbar mit einer Kaution. Beispielweise muss eine Kaution treuhänderisch angelegt und verzinst werden, die Genossenschaftsanteile jedoch nicht. Darüber hinaus dient eine Kaution als Sicherheit für das Mietverhältnis, wogegen die Anteile das davon getrennte Vermögen der Genossenschaft und des Mitgliedes spiegeln.

Was kostet ein Genossenschaftsanteil und wonach richtet sich dieser?

Ein Anteil kostet 31,-€, wobei mindestens sechs Anteile (Pflichtanteile) gezeichnet werden müssen, um eine Mitgliedschaft zu erwerben.
Die zu erwerbenden Anteile richten sich nach der angemieteten Wohnfläche. Je angefangenem Quadratmeter ist ein Anteil zu zeichnen (Bsp. 90,10m² = 91 Anteile) 

Muss ich ein Eintrittsgeld für die Mitgliedschaft zahlen?

Zurzeit wird bei Eintritt in die Genossenschaft kein Eintrittsgeld fällig. Die Satzung der Genossenschaft lässt dies jedoch nach Beschluss grundsätzlich zu.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile auch in Raten zahlen?

Eine Ratenzahlung der Genossenschaftsanteile ist nicht möglich.

Bekommt man die Genossenschaftsanteile nach dem Austritt aus der Genossenschaft zurück?

Nach Austritt aus der Genossenschaft wird der eingezahlte Wert (das Geschäftsguthaben) in gleicher Höhe zurückgezahlt. Der Auszahlungszeitpunkt richtet sich nach dem Kündigungsdatum und dem Tag der Vertreterversammlung. Die Auszahlung darf gemäß §12 unserer Satzung allerdings erst erfolgen, nachdem die Vertreterversammlung der Genossenschaft den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr beschlossen hat, in dem Sie als Mitglied ausgeschieden sind.

Was passiert mit der Mitgliedschaft im Todesfall oder bei einer Übertragung?

Im Todesfall geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Sie endet jedoch mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können die Rechte aus der Mitgliedschaft nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben, sofern es sich dabei nicht um die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens handelt.
Bei vollständiger Übertragung der Anteile / Mitgliedschaft endet die Mitgliedschaft des Übertragenden und beginnt die Mitgliedschaft des empfangenden Mitglieds am Tag der Unterzeichnung.

Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich innerhalb unserer Genossenschaft umziehe?

Ihre Mitgliedschaft und Ihre Genossenschaftsanteile bleiben grundsätzlich bestehen. Falls Sie in eine größere Wohnung umziehen, sind weitere Genossenschaftsanteile nachzuzeichnen. Entscheiden Sie sich für eine kleinere Wohnung, können Sie einen Teil Ihrer Genossenschaftsanteile kündigen.

MIETVERHÄLTNIS

Kann man die Miete bar bezahlen?

Eine Begleichung der Miete in bar ist nicht möglich. 

Auf welches Konto muss ich meine Miete, Nachzahlungen oder Geschäftsanteile überweisen?

Mieten-Konto: IBAN: DE71 1203 0000 1003 5400 00, BIC: BYLADEM1001

Kann eine andere Person meine Miete bezahlen? Wie?

Ja, im Grunde kann jeder für Sie die Miete bei uns begleichen. Die Zahlung ist per Überweisung oder vor Ort in der Geschäftsstelle mit EC-Karte möglich. Wichtig ist hierbei jedoch Ihre Vertragsnummer als Verwendungszweck.

Kann ich eine Mietkostenaufschlüsselung und / oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekommen?

Ja. Bitte schicken Sie Ihre Anforderung an Ihren Bestandskundenbetreuer.

Wie kann ich meine hinterlegte Bankverbindung oder meine persönlichen Daten ändern?

Bitte schicken Sie Ihre Änderungen an Ihren Bestandskundenbetreuer.

Wie und wann erfolgt die (Vor-)Abnahme?

Durch individuelle Terminvereinbarung vor Vertragsende.

Kann oder muss ich einen Nachmieter stellen?

Sie müssen keinen Nachmieter stellen, können aber gerne einen Nachmieter vorschlagen. Dieser durchläuft anschließend unseren Bewerbungsprozess.

Können meine Möbel vom Nachmieter übernommen werden?

Grundsätzlich ist dies möglich, sofern ein Nachmieter vorhanden ist und Sie sich schriftlich mit ihm privatrechtlich vereinbart haben. Jedoch ist eine individuelle Absprache mit unseren Bereichen Bestandsmanagement und Vermietung notwendig. 

Welche Rückbaupflichten habe ich im Zusammenhang meines Auszugs?

Alle vom Mieter eingebrachten Einbauten müssen im Zusammenhang mit dem Auszug zurückgebaut werden. Eine Ausnahme kann bestehen, falls der Nachmieter den Einbauten zustimmt und sich privatrechtlich mit dem Vormieter vereinbart hat oder eine entsprechende Übernahmevereinbarung unserer Genossenschaft vorliegt.

Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich geheiratet, ein Kind bekommen habe oder mich habe scheiden lassen?

Sämtliche Namensänderungen sowie Personen, die in die Wohnung ein- oder ausziehen, müssen gemeldet werden.

Was passiert, wenn einer der Vertragspartner stirbt?

In diesem Fall kann der verbleibende Vertragspartner das Mietverhältnis bei Vorlage aller Voraussetzungen zu den bisherigen Konditionen fortführen. Eventuell müssen Genossenschaftsanteile nachgezeichnet werden.

Welche Unterlagen muss ich beibringen, um alle relevanten Erbangelegenheiten klären zu können?

Für die Abwicklung des Mietverhältnisses ist ein Erbschein bzw. ein eröffnetes Testament (Vorlage des Eröffnungsprotokolls vom Amtsgericht + Testament) mit eindeutiger   Erbenstellung erforderlich. Zusätzlich benötigen wir die Bankverbindungen für die Auszahlung aller relevanten Erben. 

Was muss ich berücksichtigen, wenn eine weitere Person in meine Wohnung einziehen möchte bzw. ich einen Teil meiner Wohnung untervermieten möchte?

Einen Mitbewohner können Sie uns über unser Mitbewohnerformular melden. Bei einer Untervermietung ist eine Genehmigung durch unsere Genossenschaft einzuholen. Bei Vorlage aller Voraussetzungen ist die Untervermietung  genehmigungsfähig. 

WOHNUNGSSUCHE

Haben Sie freie Wohnungen?

Es werden immer wieder Wohnungen frei. Für diese Wohnungen melden sich in der Regel eine Vielzahl von Interessenten. Gerne können Sie sich unter Wohnungssuche bei Immomio registrieren und dort Ihr Suchprofil erstellen. 

Wo liegen Ihre Wohnungen?

Unsere Wohnungen befinden sich im Berliner Stadtbezirk Lichtenberg, in Neu- und Alt-Hohenschönhausen.

Wie groß sind Ihre Wohnungen?

Im Bestand unserer Genossenschaft befinden sich 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit einer Fläche von ca. 32m² bis 127m². 

Wie viel zahle ich pro m² für eine Wohnung?

Stand 01.09.2024 (auf Grundlage des BGBs sowie des Berliner Mietenspiegels):

 Änderungen und Irrtümer vorbehalten

Die Preise pro m² können ggf. durch Modernisierungsumlagen höher ausfallen. 

Wie lange muss ich auf eine Wohnung warten?

Je konkreter der Wohnungswunsch und je weniger solch eine Wohnung im Bestand vorhanden ist, desto länger sind die Wartezeiten.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Die Dauernutzungsverträge (Mietverträge) der Genossenschaft enthalten eine Vereinbarung zum Ausschluss der gesetzlich ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien innerhalb des ersten Mietjahres.

Sind Haustiere erlaubt bzw. was muss ich beachten, wenn ich mir ein Haustier anschaffen möchte?

Grundsätzlich ist die Haltung eines Hundes / einer Katze in der Genossenschaftswohnung genehmigungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Genehmigung VOR der Anschaffung Ihres Haustieres beantragen. In der Wohnung dürfen nur maximal zwei Hunde oder zwei Katzen gehalten werden. Durch den Antragsteller ist dem Antrag ein Nachweis über die Hunderasse beizulegen. Die Regelungen in der Berliner Hundeverordnung sind uneingeschränkt anzuwenden, geändert durch die Verordnung vom 07.07.2016. Insbesondere dürfen in der Wohnung keine als gefährlich einzustufenden Hunde gehalten werden, wie z.B. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden. 

EVENT

Wie kann ich mich zu einer Veranstaltung im Humboldt-Haus anmelden?

Sie können sich online über das Kontaktformular, telefonisch unter der Tel. Nr. 030 │ 962 42 525, per E-Mail unter veranstaltungen@wbg-hub.de oder über den Abriss unseres monatlichen Veranstaltungsflyers anmelden. Unsere aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier

Kann ich eine private oder eine Firmenfeier im Humboldt-Haus ausrichten?

Private Feiern sind im Humboldt-Haus leider nicht möglich. Wenn Sie eine gewerbliche Veranstaltung ausrichten möchten, können Sie uns gerne Ihre Anfrage telefonisch unter der Tel. Nr. 030 | 962 42 525 oder per E-Mail unter  veranstaltungen@wbg-hub.de stellen. Einen Überblick über das Humboldt-Haus erhalten Sie hier. 

INSTANDHALTUNG

Kommt eine Krankenkassenbeteiligung für die Modernisierungskosten und -umlagen in Frage? Wie stelle ich einen Antrag?

Bei Mietern, die im Besitz eines Pflegegrades 1 oder 2 sind, ist eine Beteiligung der Pflegekasse möglich.

Der Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:

-          Name und Adresse des Mietvertragspartners mit Unterschrift

-          Wunsch der Modernisierungsmaßnahme

-          Hinweis, ob ein Pflegegrad besteht

Der Antrag kann in den blauen Briefkasten des Hausmeisters im Eingangsbereich eingeworfen werden.

An wen wende ich mich, wenn etwas in meiner Wohnung repariert werden muss?

Hierzu ist die Firma B&O Die Handwerker GmbH zu kontaktieren. 

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu einem Versicherungsschaden haben?

An unseren zuständigen Mitarbeiter für Versicherungsfälle. Die Ansprechpartner finden Sie in Ihrem Mitglieder-Portal.

Warum möchte das Abrechnungsunternehmen (ista) in meine Wohnung? Kann ich einen neuen Termin bekommen? Was passiert nach der dritten Terminvereinbarung?
  • Die Firma Ista wird von uns beauftragt, nach Ablauf der Eichfrist sämtliche Wasseruhren auszutauschen. Hierzu ist ein Zugang zu Ihrer Wohnung zu gewähren.
  • Nein, es werden zwei Sammeltermine durchgeführt.
  • Ab dem 3. Termin, welcher separat durch die WBG beauftragt werden muss, werden die Anfahrtskosten den Mietern in Rechnung gestellt.
Was kann ich tun, wenn ich Schimmel in meiner Wohnung entdeckt habe?

Bitte melden Sie den Mangel unverzüglich Ihrem Bestandskundenbetreuer.

Wem kann ich illegale Müllentsorgungen melden?

Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Brandschutz bzw. wem melde ich im Treppenhaus abgestellte Gegenstände?

Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.

Wem melde ich den defekten Aufzug?

Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.

Woher bekomme ich neue Filter für die Lüfterpilze?

Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.

Wann finden die Reinigungsarbeiten in meinem Haus statt?

Wann die wöchentlichen Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, ist auf den jeweiligen Aushängen in Ihrem Hausaufgang ersichtlich.

An wen wende ich mich, wenn ich mich über die Reinigungsarbeiten beschweren möchte?

Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.

Was kann ich bei einer Ruhestörung durch meinen Nachbarn tun?

Führung eines Lärmprotokolls über einen längeren Zeitraum.
Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.

Darf ich Vogelhäuser oder Parabolantennen an meinem Balkon oder an meinem Fenster anbringen?

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist das Anbringen von Gegenständen an der Fassade, Balkon sowie Außenfenster nicht gestattet.

Darf ich auf dem Balkon oder im Innenhof grillen?

Auf dem Balkon ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill grundsätzlich verboten. Das Grillen mit einem Elektrogrill wird nur gestattet, sofern keine Geruchsbelästigung besteht.
Im Innenhof ist das Grillen nur auf vorherige Genehmigung auf den vorgesehenen Steinplätzen erlaubt.

KÜNDIGUNG

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen und zu welcher Frist ist diese wirksam?

Die Mitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden und ist zum Ende des Folgejahres, in dem die Kündigung erklärt wurde, gültig (Bsp. Kündigung vom 01.10.2019 -> wirksam zum 31.12.2020). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben werden und hat über den Postweg zu erfolgen. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zusammen mit der Wohnungskündigung eingereicht werden.

Wie kündige ich mein Mietverhältnis?

Die Kündigung hat schriftlich über den Postweg zu erfolgen und muss eigenhändig von allen Vertragspartnern unterschrieben werden.
Falls Sie nicht innerhalb unserer Genossenschaft umziehen sollten, beachten Sie bitte, dass Sie über Ihr Mietverhältnis hinaus Ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zusammen mit der Wohnungskündigung eingereicht werden.

Welche Frist hat die Kündigung meines Mietverhältnisses?

Die Kündigungsfristen sind gesetzlich im § 573c BGB geregelt. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Wir sind für Sie da

Geschäftszeiten:

Montag, Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

Dienstag 
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag
09.00 - 12.00 Uhr